FREIE BERUFE

Manchmal bekommt man den Eindruck, dass die Bezeichnung Freier Beruf nicht mehr zum allgemeinen Sprachschatz gehört. Dabei haben die freien Berufe schon alleine auf Grund der geringen Anzahl eine besondere Stellung. Derzeit gibt es nur die folgenden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Apotheker
  • Architekten und Ingenieurkonsulenten
  • Ärzte
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Rechtsanwälte
  • Tierärzte
  • Wirtschaftstreuhänder
  • Zahnärzte

Jeder Freie Beruf ist in einer eigene Kammer organisiert; die Angehörigen sind also nicht - wie oft angenommen wird - Mitglieder der Wirtschaftskammer.

Die Freien Berufe unterliegen jeweils einem autonomen Berufsrecht, das genau definiert, welche Qualifikationen nötig sind, um zu einem dieser Berufe zugelassen zu werden; welche Bedingungen bei aufrechter Berufsberechtigung einzuhalten sind; was zum Aufgabenbereich eines Berufes zählt und wie der Beruf auszuüben ist.

Freie Berufe sind persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig auszuüben, um dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Mandanten) und dem Berufsberechtigten gerecht zu werden. Sie haben die Aufgabe, als Mittler zwischen dem Staat einerseits und den Bürgern andererseits, dafür zu sorgen, dass Grundbedürfnisse der Bürger gegenüber dem Staat durchgesetzt werden (z.B. Recht auf Gesundheit, Zugang zum Recht etc.).

Die besondere Stellung der Freien Berufe hat sogar im Steuerrecht ihren Niederschlag gefunden. Eine von sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht ist als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ den Freien Berufen gewidmet, wenngleich dort schon zu erkennen ist, dass das Konzept der Freien Berufe langsam verwässert wird, weil in der gleichen Litera zum Beispiel die Unternehmensberater, die eigentlich ein Gewerbe ausüben, mit den ‚echten‘ Freien Berufen genannt werden.